AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen, allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen 

 § 1. Geltungsbereich

(1). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch uns, der kanalwerk Jürgen Albrecht & Detlev Hieck GbR, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

(2). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB.

(3). Eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen erfolgt durch die Bereitstellung auf den Seiten von shop-kanalwerk.com. Vertragliche Teilnehmer werden über Änderungen der AGB´s schriftlich oder per e-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.

§ 2. Registrierung als Kunde

(1). Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Abs.2), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.

(2). Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis zu den AGB.

§ 3. Vertragsschluss

(1). Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

(2). Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

(3). Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4). An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

(5). Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend.

 (6). Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 4. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

(1). Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

(2). Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs – unter Vorbehalt weitergehender Rechte – zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

(3). Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

(4). Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Spezialanfertigungen können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

(5). Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

(1). Wir erfüllen unsere Leistungspflichten aus den mit Ihnen geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager oder Werk des Herstellers. Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z.B. wegen fehlender Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer), werden wir den Käufer unverzüglich informieren und eine nach den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rechte (z.B. Ausschluss der Leistungspflicht) und die Rechte des Käufers aus diesen AGB bleiben unberührt.

(2). Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers

(3). Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.

(4). Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, die entstandenen kosten für Lagerung oder Rücktransport dem Käufer in Rechnung zu stellen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1). Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.

(2). Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Bei Nichtzahlung des Kaufpreises werden wir diese Rechte nur nach fruchtlosem Ablauf bzw. gesetzlicher Entbehrlichkeit einer angemessenen letzten Zahlungsfrist geltend machen.

(3). Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und/oder veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(a). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte der Waren. Im Übrigen gilt das Erzeugnis als Vorbehaltsware.

(b). Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt.

©. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
 

§ 7 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren

(1). Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch und Minderlieferung) haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregress bleiben in jedem Fall unberührt.

(2). Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur solche Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. In Ergänzung der gesetzlichen Regelung ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gelieferten Produktbeschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.

(3). Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, daß er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.

(4). Ist die Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser gesetzliches Verweigerungsrecht bleibt unberührt.

(5). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel und bei Sonderanfertigungen.

(6). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.

Sonstige Haftung

(a). Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(b). Außerhalb unserer Mängelhaftung besteht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Käufers nur wegen von uns zu vertretender Pflichtverletzung; insbesondere ein freies Kündigungsrecht (z.B. gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

(c). Rücktritt oder Kündigung müssen schriftlich erklärt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

(1). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache. Für grenzüberschreitende Verträge gelten die internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln (Incoterms) in der jeweils gültigen Fassung.

(2). Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand das Landgericht Ulm. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

Stand: März 2016, kanalwerk Jürgen Albrecht & Detlev Hieck GbR

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